Energieausweis
Energieausweis - Pflicht bei Verkauf & Vermietung
Vor dem Hintergrund steigender Energiepreise sind „Energieverbrauch“ oder „Energieeffizienz“ bei der Vermittlung von Immobilien inzwischen wichtige Entscheidungskriterien geworden. Auf Grundlage des Gebäudeenenergiegesetz (GEG) haben potenzielle Käufer oder Mieter Anspruch den Energieausweis schon bei der Besichtigung einer Immobilie einzusehen! Kommen Verkäufer oder Vermieter dieser Regelung nicht nach, droht ein empfindliches Bußgeld bis zu 15.000 €! Umso wichtiger ist es für Immobilienbesitzer sich den Energieausweis ausstellen zu lassen – insbesondere wenn eine Vermittlung der Immobilie bevorsteht.
Der Verbrauchsausweis
Dieser Ausweis basiert auf dem tatsächlichen Energieverbrauch. Grundlage für ihn ist der gemessene und dokumentierte Energieverbrauch der Bewohner in den letzten 3 Jahren – Nachweis durch die letzten Rechnungen des Energieversorgers. Hinweis: Das Wort Verbrauchsausweis sagt schon vieles. Er wird nach dem Verbrauch der Nutzer berechnet. Dies kann je nach Nutzer und dessen Verbrauchsverhalten sehr stark differieren.
Der Bedarfsausweis
Dagegen erfordert der Bedarfsausweis eine umfassende Analyse des Gebäudes. Anhand von Aspekten wie Qualität und Dämmung der Gebäudehülle, der Außenwände, Decken und Fenster werden die Wärmeverluste berechnet. Auch die Heizungsanlage und andere technische Elemente fließen in die Bewertung ein. Auf diese Weise ermittelt man den Energiebedarf des gesamten Objektes. Dieser wird auf die jeweilige Einheit (Wohnung) umgelegt.
Wir übernehmen Ihre Kosten!¹
Der Energieausweis ist für Eigentümer Pflicht — die Kosten allerdings nicht.
¹Beim Abschluss eines Vermittlungsvertrags für Ihre Immobile übernimmt die Valentin Immobilien GmbH die Kosten für die Erstellung Ihres Energieausweises.
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